Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der SMARTWERK GmbH — Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der SMARTWERK GmbH, c/o Digitaler Hub Region Bonn AG, Am Hauptbahnhof 6, 53111 Bonn (nachfolgend „SMARTWERK"), und ihren Auftraggeber:innen (nachfolgend „Auftraggeber") über Beratungs-, Projekt- und Dienstleistungen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, SMARTWERK stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von SMARTWERK sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von SMARTWERK oder durch beiderseitig unterzeichneten Projektvertrag zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt).
§ 3 Leistungserbringung
SMARTWERK erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis des vereinbarten Leistungsumfangs. SMARTWERK schuldet grundsätzlich eine Dienstleistung (Dienstvertrag), keinen bestimmten Erfolg (Werkvertrag), sofern im Einzelvertrag nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
SMARTWERK ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer und Partner:innen einzusetzen. Die Gesamtverantwortung verbleibt bei SMARTWERK.
Vereinbarte Termine sind Richtwerte, sofern keine verbindliche Frist schriftlich vereinbart wurde. Verzögerungen durch den Auftraggeber (z. B. fehlende Unterlagen, Entscheidungen) verlängern Termine entsprechend.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpersonen zur Verfügung. Mehraufwand durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung wird nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich vergütet.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Vertrag oder Angebot. Sofern kein Festpreis vereinbart ist, gelten die jeweils aktuellen Tagessätze von SMARTWERK.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Verzugszinssatz für Unternehmen (§ 288 Abs. 2 BGB: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte).
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 6 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Diese Pflicht gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus.
Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Preisstrukturen und nicht öffentliche Projektinformationen.
§ 7 Schutzrechte und Nutzungsrechte
Alle von SMARTWERK im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse, Konzepte, Berichte und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SMARTWERK.
Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Weitergehende Rechte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
SMARTWERK behält das Recht, Projektreferenzen in anonymisierter Form für Marketingzwecke zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 8 Haftung
SMARTWERK haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln.
Für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet SMARTWERK auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, begrenzt auf die Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung für den betroffenen Auftrag.
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit gesetzlich zwingend anderes vorgeschrieben ist.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit der vereinbarten Leistungserbringung. Rahmenverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz von SMARTWERK.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
SMARTWERK GmbH — Stand: März 2026 — Version 1.0
